Wie versichere ich meine Liegenschaft?

Wie verischere ich meine Liegeschaft?

Für ein sorgenfreies Wohnen in den eigenen vier Wänden, ist es ratsam, die Immobilie richtig zu versichern. Schliesslich bringt der Kauf oder der Bau eines Hauses oder einer Wohnung enorme Kosten mit sich. Es gibt verschiedene Versicherungsangebote, welche in einem Schadenfall haften. Hier ein Überblick, damit Sie sich im Dschungel der Versicherungen nicht verirren.

Bauzeitversicherung

Bevor das neue Gebäude überhaupt steht, können Schäden an den Arbeiten und am Grundstück entstehen. Mit einer Bauzeitversicherung – die in den meisten Kantonen Pflicht ist – schützen Sie sich vor Feuer- und anderen Elementarschaden, die während der Bauzeit am Gebäude entstehen.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Schäden durch Fehlleistungen, Bauunfälle oder Diebstähle werden so nicht abgedeckt und benötigen einer weiteren Versicherung – der sogenannten Bauwesenversicherung. Diese ist freiwillig. Vergleichbar ist die Bauwesenversicherung mit der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung, die Schäden deckt, welche durch Ihren Bau an Personen oder deren Eigentum entstehen. Auch diese ist freiwillig.

Die Bauzeitversicherung wird vom Bauherrn getragen.

Gebäudeversicherung

Zu den wichtigsten Versicherung Ihrer Liegenschaft gehört sicherlich die Gebäudeversicherung, die Schäden durch Feuer, Wasser, Elementargefahren, Diebstahl und Glasbruch abdeckt. Sie ist in den allermeisten Kantonen Pflicht. Mit einer solchen Versicherung sichert man sich schon gegen einen Grossteil von potenziellen Schadensquellen wie etwa Brand, Hochwasser oder Hagel ab.

Beispiel Gebäudeversicherung der Zurich Versicherung

Wie in der Krankenversicherung gibt es auch in der Gebäudeversicherung im Normalfall eine Grundversicherung und eine optionale Zusatzversicherung.

Die Grundversicherung der Zurich Versicherung sichert beispielsweise in folgenden Fällen ab:

  • Feuer- und Elementarschäden wie Brand, Rauch, Überschwemmung, Hagel und Sturm
  • Wasserschäden aufgrund von beschädigten Leitungen und Anlagen sowie aus daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten. Freilegungskosten bis CHF 20’000 sind mitversichert
  • Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, das von aussen ins Gebäude eindringt, sowie Schäden im Gebäudeinnern durch Rückstau aus der Kanalisation
  • Mietzinsverlust, Lebenshaltung, Räumung und Entsorgung bis 10% der Gebäudeversicherungssumme

Als Zusatzversicherung zählt die Zürichversicherung:

  • Glasbruchversicherung für Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
  • Schäden am Gebäude infolge von Erdbeben oder vulkanischen Eruptionen
  • Leistungserhöhung der Kosten für die Suche, das Freilegen und die Reparatur nach einem Rohrleitungsbruch

quelle: zurich.ch

Hausratsversicherung

Anders als die Gebäudeversicherung deckt die Hausratsversicherung Schäden, die nicht am Haus selbst, sondern an den beweglichen Objekten im Haus entstehen können. Wie zum Beispiel an Möbeln oder elektrischen Geräten. Werden solche Gegenstände durch Feuer-, Wasser- und Elementarschäden oder durch Diebstahl beschädigt, kann man sich mit der Hausratsversicherung dagegen absichern. Anders als die Gebäudeversicherung ist die Hausratsversicherung freiwillig.

Haftplicht- und Gebäudehaftpflichtversicherung

Mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung können Sie sich gegen Forderungen Dritter schützen. Sie greift bei Schäden an Personen oder Sachen, die im Zusammenhang mit ihrem Gebäude oder Grundstück entstehen, wie zum Beispiel durch einen herabfallenden Ast oder Ziegel.

Auch hier muss man jedoch die versicherungstechnischen Spitzfindigkeiten durchschauen: Geht es um das eigene Grundstück, welches der Eigentümer selbst bewohnt, deckt normalerweise eine private Haftpflichtversicherung die Schäden. Für Eigentümer, die die Immobilie hingegen nicht selbst bewohnen oder darin mehr als drei Wohnungen vermieten, ist hingegen eine Gebäudehaftpflichtversicherung notwendig.

Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung kann Teil der Hausratsversicherung sein. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie in Erwägung ziehen, eine solche Versicherung zusätzlich abzuschliessen. Aber Achtung: Auch innerhalb der Glasbruchversicherung kann es Unterschiede geben und zwar zwischen der Mobiliarversicherung (zum Beispiel bei Vitrinen, Lavabo oder Möbeln aus Glas) und der Gebäudeglasversicherung, die hingegen bei Schäden von Fenstern schützt.

Erdbebenversicherung

Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann sich auch gegen Erdbebenschäden privat absichern. Zwar sind Erdbeben in der Schweiz sehr selten, doch die daraus resultierenden Schäden sind in der Regel verheerend.

Rechtschutzversicherung

Auch interessant für Wohneigentümer könnte die sogenannte Rechtsschutzversicherung sein, mit der man sich bei Mietstreitigkeiten oder Problemen mit Behörden absichern kann.

Abschliessend lässt sich sagen, dass jede Versicherung von Ihrer eigenen persönlichen Situation abhängt. Idealerweise muss jede Versicherung mit dem gesamten Versicherungsschutz und mit der finanziellen Situation abgestimmt werden. Experten raten vor allem jenen Eigentümer, die finanziell limitiert sind, sich ausreichend abzusichern, da schon kleinere Schäden oft erhebliche Kosten mit sich bringen können. Ihre abgedeckte Versicherungssumme sollte zudem auf jeden Fall den Gesamtwert Ihres Hauses entsprechen.

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