Was ist eine Stockwerkgemeinschaft?

Miteinander separat leben; Stockwerkgemeinschaften bieten Eigentümern uneingeschränkte Freiheit bei der Ausgestaltung der eigenen vier Wände und die Unterstützung eines Kollektivs bei der Wartung der Immobilie.

Eigenheim, Mietwohnung oder die goldene Mitte? Stockwerkgemeinschaften bieten eine gute Alternative für all jene, die sich als Mieter in den eigenen vier Wänden eingeschränkt fühlen, die Instandhaltung eines Hauses aber für zu kostspielig halten. In einer Stockwerkgemeinschaft gestaltet und wartet jede Partei ihr Zuhause selbstständig. Gemeinsame Nutzungsflächen wie Vorgärten, Treppenhäuser oder Lifts werden wiederum von allen zusammen instandgehalten. Ebenfalls in der Obhut des Kollektivs befinden sich Dach, Fassade und Boden; die integralen Bestandteile des Gebäudes also.

Alles was nicht gemeinschaftlich ist, unterliegt dem Sonderrecht. Die Trennung zwischen gemein und privat ist aber nicht immer so einfach. So gehört ein Balkon beispielsweise der Gemeinschaft, da er das äussere Erscheinungsbild der ganzen Immobilie beeinflusst. Die Bodenplatten auf dem Balkon dürfen aber vom Eigentümer der angeschlossenen Wohnung selbstständig gewählt werden. Man trennt gesetzlich also den Balkon und dessen Fussboden. So wird auch zwischen der Wohnungstür und der Haupteingangstür unterschieden. Wird die Haupteingangstür repariert oder ersetzt, so kommt die ganze Gemeinschaft dafür auf.
Die Aufteilungspläne und Begründungserklärung, die bei der Aufteilung der Liegenschaft zustande kommen, geben Aufschluss darüber, welche Bereiche der Gemeinschaft und welche dem Sonderrecht unterliegen.

Gerade die Kosten, die gemeinschaftliche Bauteile betreffen, sind ein häufiger Konfliktpunkt in Stockwerkgemeinschaften. Eine faire Aufteilung auf alle Eigentümer ist schwierig, weshalb finanzielle Angelegenheiten immer ausführlich an Eigentümerversammlungen diskutiert werden sollten. Rechtliches Vorgehen führt meistens zu einem unangenehmen Klima unter den Parteien. Deshalb ist die Festlegung eines Verwalters wichtig, der als ausführende Kraft die Wartung der Immobilie veranlasst und deren Nutzung kontrolliert, einschliesslich der Einhaltung der Sonderrechte. Auch die Erstellung eines Budgets, die Einforderung der Beiträge für gemeinschaftliche Kosten und die Abwicklung der Zahlungen fallen in seinen Aufgabenbereich. Sollte der gewählte Verwalter seinen Aufgaben nicht nachgehen können, kann er bei einer Eigentümerversammlung abgewählt und ersetzt werden.

Bei fast allen Entscheidungen, die eine Stockwerkgemeinschaft fällen muss, gilt das qualifizierte Mehr. Das bedeutet, die Mehrheit der Eigentümer und der Wertquote muss sich für einen Beschluss aussprechen, um diesen umzusetzen. Die Wertquote hält fest, wie viel Gewicht der Wohnung eines Eigentümers, dessen Anteil an der gesamten Immobilie, zukommt. Konkret bedeutet das, dass die Stimme eines Eigentümers mit grosser Wohnfläche mehr zu tragen kommt, als diejenige eines Eigentümers mit kleiner Wohnfläche. Wer einen grösseren Anteil an einer Immobilie besitzt kann stärker über deren Gestaltung bestimmen. Weitere Informationen zum Thema „welche Mehrheiten sind nötig im Stockwerkeigentum“ finden Sie auch in diesem Artikel hier.

Stockwerkgemeinschaften: Das Fazit
Wie in jedem Kollektiv sind auch in der Stockwerkgemeinschaft die zwischenmenschlichen Kompetenzen essenziell für das Funktionieren des Zusammenschlusses. Wer die Nähe zu seinen Nachbarn in Mehrfamilienhaus und Einfamilienhaus vermisst, ist hier auf gute Beziehungen angewiesen. Im Idealfall ermöglicht die Stockwerkgemeinschaft nicht nur Autonomie und Kostensenkungen, sondern auch Freundschaften fürs Leben.

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