Grundbuch: Was bedeutet das eigentlich?

Grundbucheintrag

Bestimmt sind Sie schon einmal dem Begriff «Grundbuch» begegnet. Wenn nicht, werden Sie spätestens beim Kauf eines Grundstücks oder eines Eigenheims über die Wörter – Grundbuch, Grundbucheintrag oder Grundbuchamt – stolpern. Doch was bedeuten diese überhaupt und weshalb sind sie für Immobilienangelegenheiten so wichtig? Ein kurzer Überblick, damit Sie alles Wichtige darüber wissen.

Das Grundbuch in wenigen Sätzen erklärt

Im Grundbuch – einem öffentlichen Register – finden Sie alle Informationen zu einer Immobilie oder einem Grundstück. Jedes Grundstück hat ein eigenes sogenanntes Grundstückblatt. Mit diesem finden Sie heraus, wie der Bau der Immobilie zustande kam, wem sie oder das Grundstück gehört und auch wie er finanziert wurde. Dies gibt Ihnen einen sicheren und objektiven Überblick über die finanziellen Verhältnisse, auf welchen die Immobilie oder der Grund ruht.

Ein wichtiger Faktor im Grundbuch ist hierfür das sogenannte Bestandsverzeichnis, welches alle Eckdaten einer Immobilie aufzeigt. Hier finden Sie Punkte wie die Grösse oder Lage des Hauses oder Grundstücks oder aber Informationen zur möglichen Bebauung.

Das Grundbuch ist deshalb so wichtig, weil vor allem bei Streitigkeiten der eine Grundsatz gilt: Das Grundbuch hat Recht.

Was Sie über den Grundbucheintrag wissen sollten

Die verschiedenen Anmerkungen im Grundbuch nennt man Grundbucheintrag. Sie zeigen verlässlich und vor allem in rechtsverbindlicher Form an, wem eine gewisse Immobilie oder ein gewisser Grund gehört. Ein Grundbucheintrag ist besonders dann wichtig, wenn ein Grundstück verkauft wird. Der Käufer wird nämlich erst mit dem Eintrag ins Grundbuch zum rechtlichen Eigentümer der gekauften Immobilie.

Jeder Grundbucheintrag enthält in der Regel drei unterschiedliche Abschnitte. Der erste nennt den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise den Besitzer einer gewissen Immobilie. Hier kann man somit auch nachschauen, ob es mehrere Eigentümer gibt oder nicht.

Der zweite Abschnitt zeigt, ob das Haus oder die Wohnung bereits verkauft worden sind. Ausserdem zeigt dieser Abschnitt, ob auf der Immobilie Anmerkungen oder Dienstbarkeiten liegen. Beispiele hierfür wären Wegerechte für Nachbarn aber auch die Tatsache, dass die Immobilie Teil einer Testamentsvollstreckung oder eines Insolvenzverfahrens des Eigentümers ist.

Dieser zweite Abschnitt ist deshalb besonders wichtig, da auch ein möglicher Käufer sich an diese Dienstbarkeiten halten muss, sollte er die Immobilie einmal übernehmen.

Im dritten Abschnitt befinden sich schliesslich die Informationen bezüglich der Finanzierung des Grundstücks oder der Immobilie. Hier stehen alle Schulden, die für die Immobilie aufgenommen worden sind oder als Sicherheit für diese dienen. In diese Kategorie fallen also auch Grundschuld oder Hypotheken auf die Immobilie.

Weshalb es ein Grundbuchamt gibt

Das Grundbuch wird vom regionalen Grundbuchamt geführt. Doch Achtung: Nicht jeder kann einfach so Einblick in das Grundbuch erhalten. Dies variiert teilweise von Kanton zu Kanton. Sind Sie jedoch an einem Kauf interessiert, können Sie den Grundstückbeschrieb am einfachsten über den Makler oder den Eigentümer anfordern.

Hier geht es zu den Informationen zum Grundbuch des Notariates Zürich: notariate.zh.ch


Photo by Helloquence on Unsplash
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner